Preisübersicht

 

Preisliste und Schutzpaket Langzeitmiete

Die Mietpreise der Langzeitmiete finden Sie auf dem jeweiligen Produkt. Der Betrag der gewählten Mietdauer ist bei der Abholung fällig. Bei einer Verlängerung wird der bereits bezahlte Mietbetrag zu 100% angerechnet und Sie bezahlen nur noch die Differenz.

Inklusivleistungen:

  • Unbeschränkte Kilometer

  • Inklusive Schutzpaket (Diebstahl- und Unfallkasko)

  • Inklusive Wartung und Service

  • Licht im Mietpreis enthalten

Haftpflichtversicherung, Schutzpaket und Assistance

Haftpflicht

Bei Fahrzeugen mit elektrischer Tretunterstützung bis 45km/h ist die obligatorische Haftpflichtversicherung im Preis eingeschlossen. Bei nicht zulassungspflichtigen E-Bikes (Motorenunterstützung bis 25 km/h) und Velos, ist es Sache der Mieterin oder des Mieters, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen.

Schutzpaket

Inkludierte Leistungen Im Mietpreis ist ein umfassendes Schutzpaket inbegriffen, welches folgende Schadenfälle/Ereignisse abdeckt:

  • unvorhergesehene und plötzlich eintretende Beschädigungen und Zerstörungen des gemieteten Bikes als Folge von Unfall oder Sturz während des Gebrauchs.

  • Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des gemieteten Bikes als Folge eines versuchten oder vollendeten Diebstahls.

Schäden infolge übermässiger Abnützung (Verschleiss) oder aufgrund mangelnden Unterhalts sind vom Schutzpaket ausdrücklich ausgenommen und gemäss Ziffer 6.1 von der Mieterin oder dem Mieter zu tragen (AGB).

Selbstbehalt

Folgender Selbstbehalt wird im Schadenfall angewendet:

  • Unfall-Ereignisse:                   10 % der Schadenkosten, mindestens aber CHF 100.00 pro Ereignis

  • Diebstahl-Ereignisse:            CHF 500.00 pro Ereignis

 

Assistance

Im Falle einer Panne kann die Mieterin oder der Mieter die inkludierte Assistance in Anspruch nehmen. Abgedeckt sind Einschränkungen der Fahrtauglichkeit des versicherten Bikes infolge einer Panne, eines Unfall-Ereignisses oder eines leeren Akkus.

Als Panne gelten mechanische und elektrische Defekte des versicherten Bikes, bei welchen die Weiterfahrt nicht möglich oder gesetzlich nicht zulässig ist, sowie Schlüsselpannen (das angebrachte Schloss lässt sich nicht ordnungsgemäss öffnen bzw. der Schlüssel oder das Schloss sind beschädigt).

Bei der Erbringung dieser Leistungen gilt folgendes:

  • Assistance-Leistungen werden nur erbracht, wenn sich das Bike im Zeitpunkt des Assistance-Ereignisses auf einer für Rettungsfahrzeuge zugänglichen Strasse in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein befindet.

  • Soweit eine Reparatur am Ort des Assistance-Ereignisses möglich ist, wird stets nur eine Reparatur an diesem Ort erbracht.

  • Falls keine Reparatur am Ort des Assistance Ereignisses möglich ist, erfolgt eine Reparatur stets in der nächstgelegenen Reparaturwerkstatt, sofern dies innert drei Stunden möglich ist. Sofern keine Reparatur innert drei Stunden möglich ist, kann auch einer Reparatur in der angestammten Reparaturwerkstatt erfolgen. Falls weder die nächstgelegene Reparaturwerkstatt noch die angestammte Reparaturwerkstatt geöffnet sind, so erfolgt ein Transport des Bikes zum aktuellen Wohnsitz des Benutzers des Bikes.

Im Falle eines leeren Akkus wird ein Selbstbehalt von CHF 100.- erhoben.